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Urteil bestätigt: Betonplattenwerfer kommt ins Gefängnis
© Polizei Dortmund
Die Fahrerin dieses Sprinters überlebte den Plattenwurf im April 2020.
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Urteil bestätigt: Betonplattenwerfer kommt ins Gefängnis

Der Betonplattenwerfer aus Geske muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Paderborner Landgericht hat die Haftstrafe heute in zweiter Instanz bestätigt.


Veröffentlicht: Freitag, 05.11.2021 07:34

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Der Geseker hatte mehrfach Steine von Brücken im Kreis Soest und Umbegbung geworfen. Damit wollte er den Daimler-Konzern erpressen. In einem Fall auf der A44 bei Erwitte/Anröchte durchbrach ein Stein die Windschutzscheibe eines Transporters und landete auf dem Beifahrersitz. Der Bundesgerichtshof hob das ursprüngliche Urteil gegen den Geseker kürzlich auf. Begründung: Das Paderborner Landgericht habe dessen Versuche zur Wiedergutmachung nicht genügend berücksichtigt. Er habe schließlich 5.000 Euro Schmerzensgeld an eines der Opfer gezahlt. Bei der jetzigen Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichtes wurde aber deutlich: Das Geld reichte nicht als Wiedergutmachung – das Opfer leidet erheblich unter der Tat.

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