
© Feuerwehr Werl
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Für drei Jahre und neun Monate soll der 21-Jährige jetzt in Haft. Die Richter ordneten an, dass der Mann in die geschlossene Psychiatrie kommt. Gutachter hatten eine Persönlichkeitsstörung bei dem Verurteilten festgestellt. Mit den Bränden habe der Mann seine Kindheit verarbeitet. Immer wenn er ein Feuerzeug in der Hand hielt sei es so gewesen, als wenn sich im Kopf ein Schalter umlege, hieß es im Verfahren. Sollte auch nach der Haftzeit eine Gefahr von dem Brandstifter ausgehen, könnte seine Zeit in der Forensik nachträglich verlängert werden.
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