Urteil nach Auseinandersetzung auf Lippstädter Herbstwoche

Ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung - das ist das Urteil für einen Standbetreiber der Lippstädter Herbstwoche. Vergangenes Jahr hatte es bei der Herbstwoche eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen dem Standbetreiber und der Polizei gegeben.

© Tim Reckmann, FotoDB.de

Urteil nach Auseinandersetzung auf Lippstädter Herbstwoche

Vergangenes Jahr hatte es bei der Herbstwoche in Lippstadt eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen einem Standbetreiber und der Polizei gegeben (wir berichteten). Heute wurde der Standbetreiber vom Amtsgericht Lippstadt verurteilt: Wegen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss der Angeklagte für ein Jahr und drei Monate in Haft. Der Prozess gegen den ehemaligen Standbetreiber lief seit Mitte Oktober.

Amtsgericht Lippstadt bewertet Zeugenaussagen als unglaubwürdig

Es war ein aufsehenerregender Prozess am Lippstädter Amtsgericht und heute ist er zu Ende gegangen, mit einer Haftstrafe für den Angeklagten. Dabei hatte dieser etliche Zeugen benannt, um seine Unschuld zu beweisen. Das Gericht bewertete die Aussagen aber als überwiegend unglaubwürdig. Es fehlten Details, teilweise widersprachen sich die Aussagen, heißt es. Die Wortwahl dieser Zeugen habe mitunter an ein Video erinnert, das der Angeklagte im Internet gepostet hatte, um seine Sicht der Dinge zu schildern. Hinzu kommt, dass der Angeklagte bereits vorbestraft sei, unter anderem auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Welche Rolle spielten Polizeibeamten bei Auseinandersetzung in Lippstadt?

Im Prozess um die gewaltsame Auseinandersetzung auf der Lippstädter Herbstwoche im vergangenen Jahr, bei der mehrere Polizeibeamte schwer verletzt wurden, steht aber auch die Frage im Raum, welche Rolle die Beamten gespielt haben. Haben sie vielleicht zur Eskalation der Situation beigetragen, wie der Angeklagte es behauptet? Auf diese Frage gibt es noch keine Antwort, denn das war nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Lippstadt. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es dazu ein gesondertes Verfahren geben wird.

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