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Urteil nach Überfällen in Wickede und Werl gefallen
© Symbolbild / Hellweg Radio
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Urteil nach Überfällen in Wickede und Werl gefallen

Brutale Überfälle in Wickede und Werl beschäftigen seit Monaten die Justiz. Jetzt hat das Landgericht Arnsberg auch das letzte Urteil gesprochen. Der dritte Angeklagte muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.

Veröffentlicht: Donnerstag, 29.01.2026 06:18

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Brutale Taten in zwei Wohnungen

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Nach besonders brutalen Überfällen in Wickede (Ruhr) und Werl hat das Landgericht Arnsberg nun das letzte Urteil gesprochen. Drei Angeklagte - zwei Männer und eine Frau - mussten sich seit Anfang 2025 unter anderem wegen besonders schweren Raubes verantworten. Die Taten liegen aus dem Jahr 2024.

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Angriffe mit Eisenstange, Knüppeln und Machete

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bedrohten die damals 23, 24 und 35 Jahre alten Angeklagten drei Zeugen in einer Wohnung an der Kirchstraße in Wickede. Dabei sollen sie mit einer Eisenstange und Knüppeln auf Kopf und Gesicht eingeschlagen und die Opfer mit einer Machete bedroht haben. Ziel war es, Geld und Betäubungsmittel zu erpressen.

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Weiterer Überfall in Werl

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Mit dem erbeuteten Bargeld fuhren die Täter anschließend in eine Wohnung an der Straße „Im Westenfeld“ in Werl. Dort bedrohten sie einen Mann ebenfalls mit einer Machete und raubten ein Smartphone. Insgesamt wurden vier Geschädigte in beiden Fällen Opfer der Überfälle.

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Auch Drogenhandel angeklagt

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Neben dem schweren Raub wurde dem Trio auch Drogenhandel vorgeworfen. Laut Anklage sollen Anfang 2024 Marihuana im Wert von rund 1.100 Euro gekauft worden sein, um es weiterzuverkaufen.

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Zwei Urteile bereits 2024 gefallen

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Ein Mann und eine Frau waren bereits im vergangenen Jahr verurteilt worden. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren, die Frau wurde zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt.

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Letztes Urteil: achteinhalb Jahre Haft

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In dieser Woche ist nun auch das letzte Urteil gefallen. Der dritte Angeklagte, zu Prozessbeginn 35 Jahre alt, muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Zuvor war durch ein Gutachten geprüft worden, ob zusätzlich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Dazu kommt es jedoch nicht.

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