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Nahaufnahme eines blauen Blaulichts (Typ Standby Rhodon) auf einem Polizeifahrzeug. Im unscharfen Hintergrund ist die Klinkerfassade einer Polizeiwache mit dem beleuchteten blauen Schild "Polizei" zu sehen.
© Hellweg Radio / Jesse
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Verbotene Vereinigung "Artgemeinschaft": Razzia auch in Lippstadt

Die Polizei hat am Donnerstag in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder und Unterstützer der verbotenen rechtsextremen Vereinigung «Artgemeinschaft» durchsucht. Darunter auch ein Objekt in Lippstadt.

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Lippstadt: Durchsuchung nach rechtsextremem Vereinsverbot

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Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung «Artgemeinschaft» durchsucht. Die Durchsuchungen liefen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt. Grundlage ist ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle. Ihnen wird vorgeworfen, die «Artgemeinschaft» trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Weitere Angaben zu dem in Lippstadt betroffenen Beschuldigten wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen.

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Veranstaltung im Juni offenbar Auslöser der Ermittlungen

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Nach Angaben aus den Ermittlungen soll es im Juni eine Veranstaltung gegeben haben, die gegen das Vereinsverbot verstoßen haben könnte. Während der Einsätze am Donnerstag sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle. Festnahmen habe es nicht gegeben. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden. Unter anderem waren Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz.

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Was ist die «Artgemeinschaft»?

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Die «Artgemeinschaft» wurde 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme «Artgemeinschaft» 2023 verboten. Das Ministerium bezeichnete die Gemeinschaft als sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung. Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen «Art» - was dem nationalsozialistischen Begriff der «Rasse» gleichgesetzt wird. Mitglieder sollen zudem Kontakte zur Neonaziszene gepflegt haben.

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