Veterinärdienst ordnet Stallpflicht für Geflügel an
Veröffentlicht: Dienstag, 30.03.2021 07:55
Die Soester Kreisverwaltung will verhindern, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet. Deswegen hat der Veterinärdienst jetzt angeordnet, dass sämtliches Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen untergebracht werden muss.

Dort, wo das nicht möglich ist, müssen die Tiere mindestens unter einer dichten Abdeckung untergebracht und zu den Seiten so abgesichert werden, dass Wildvögel nicht eindringen können. So soll verhindert werden, dass diese Kontakt zu den Tieren haben. Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest in vielen unserer Nachbarkreise. In Warendorf, Gütersloh, Paderborn, Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis gab es bereits Krankheitsfälle. Die Anordnung gilt, laut Kreisverwaltung, auch ausdrücklich für private Geflügelhalter, zum Beispiel mit Hühnern, Enten oder Gänsen.
Lest hier weitere Details aus der Information der Soester Kreisverwaltung:
Der Veterinärdienst hat für das Soester Kreisgebiet angeordnet, dass sämtliches Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen unterzubringen ist, um die Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Dort, wo das nicht möglich ist, muss das Geflügel mindestens unter einer dichten Abdeckung untergebracht und zu den Seiten so abgesichert werden, dass Wildvögel nicht eindringen können, zum Beispiel mit einem Netz oder Drahtgitter von nicht mehr als 25 Millimeter Maschenweite. Auch private Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Aufstallung verpflichtet. Das gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Der Veterinärdienst des Kreises Soest appelliert an alle Geflügelhalter, das seit Samstag, 27. März, geltende Gebot umgehend umzusetzen.
Die Notwendigkeit der Aufstallung ergibt sich durch das Ausbreitungsgeschehen in Deutschland. So waren Ausbrüche der Geflügelpest auch bereits in den Nachbarkreisen Warendorf, Gütersloh und Paderborn sowie im Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis zu verzeichnen. Das Risiko eines Eintrags in eine Geflügelhaltung hat sich also für die Region stark erhöht. Deshalb haben die Veterinärämter in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ein solches Aufstallungsgebot erlassen.