Vorerst keine Corona-Notbremse im Kreis Soest

In NRW gilt ab heute die neue Corona-Schutzverordnung. Für den Kreis Soest ändert sich zunächst nichts.

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Die Corona-Notbremse ist uns im Kreis Soest - vorerst - erspart geblieben. Auch heute (29.03) dürfen die Geschäfte in den Fußgängerzonen oder auch Baumarkten in den Industriegebieten wieder aufmachen. Voraussetzung ist, dass wir als Kunden vorher einen Termin vereinbaren. Das gilt jetzt auch in Buchhandlungen und Gartencentern. So lange die Wocheninzidenz im Kreis Soest unter 100 bleibt, geht alles weiter wie bisher. Steigt die Inzidenz mindestens 3 Tage am Stück über die 100-Marke, müssten wir neben einem Einkaufstermin auch zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest in der Tasche haben.

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