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Waffenverbot zur Kirmeszeit zwischen Soest und Paderborn
© Symbolbild/Hellweg Radio
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Waffenverbot zur Kirmeszeit zwischen Soest und Paderborn

Wer mit der Bahn zur Herbstwoche nach Lippstadt oder zum Herbstlibori nach Paderborn fährt, sollte einen Blick ins Gepäck werfen. Die Bundespolizei hat für die Bahnhöfe Soest, Lippstadt und Paderborn sowie die gesamte Strecke dazwischen ein striktes Mitführverbot für Waffen und Messer erlassen. Es gilt ab Freitag (16. Oktober) für zehn Tage.

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Alle Infos auf einen Blick

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  • Gilt ab Freitag (16. Oktober) bis Sonntag (25. Oktober 2026)
  • Betroffen: Bahnhöfe Soest, Lippstadt und Paderborn Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke dazwischen
  • Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen an
  • Bei Verstößen drohen Bußgeld oder ein Strafverfahren

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Was ab Freitag gilt

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Ab Freitag (16. Oktober 2026) tritt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin in Kraft. Sie gilt an den Bahnhöfen Soest und Lippstadt, am Hauptbahnhof Paderborn sowie auf der gesamten Bahnstrecke zwischen Soest und Paderborn. Wer dort unterwegs ist, darf bestimmte Gegenstände nicht dabei haben. Die Verfügung läuft zehn Tage lang - bis Sonntag (25. Oktober 2026) um 23:59 Uhr.

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Was verboten ist

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Das Mitführverbot umfasst eine ganze Reihe von Gegenständen. Verboten sind Messer aller Art sowie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Auch Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte fallen darunter - ebenso wie Nachbildungen von Schusswaffen. Wer solche Gegenstände trotzdem dabei hat, muss damit rechnen, dass sie sichergestellt werden.

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Verstärkte Kontrollen und mögliche Strafen

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Die Bundespolizei will die Einhaltung der Verfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Wer trotzdem mit einem verbotenen Gegenstand erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld, ein Zwangsgeld oder sogar ein Strafverfahren. Die genauen Bestimmungen und mögliche Ausnahmen lassen sich in der Allgemeinverfügung selbst nachlesen. Sie steht auf der Internetseite der Bundespolizei unter bundespolizei.de sowie unter dem Kurzlink t1p.de/s7y25. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate auf die Verbotszonen hinweisen.

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Zwei Volksfeste als Anlass

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Hintergrund der Maßnahme sind zwei Volksfeste in der Region: die Herbstwoche in Lippstadt und das Herbstlibori in Paderborn. Beide Veranstaltungen ziehen viele Besucher an - und damit auch deutlich mehr Betrieb auf der Bahnstrecke zwischen Soest und Paderborn. Die Bundespolizei begründet die Verfügung damit, die Sicherheit im Bahnverkehr zu erhöhen und gefährliche Gegenstände bereits vor dem Erreichen der Festgeländer herauszufiltern.

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Kein Novum in der Region

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Solche Allgemeinverfügungen kennt die Region bereits. Zur Allerheiligenkirmes 2025 hatte die Bundespolizei eine ähnliche Maßnahme für den Bahnhof Soest erlassen - damals galt sie vom 4. bis 10. November 2025. In Paderborn gab es 2026 bereits zweimal eine vergleichbare Verfügung: zu Karneval im Februar und zum Libori im Juli. Diesmal fällt der Geltungsbereich aber deutlich größer aus als bisher - drei Bahnhöfe und die gesamte Strecke dazwischen sind betroffen.

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