Wahlbenachrichtigungen kommen an

Bis spätestens Sonntag müssen die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 13. September bei uns im Briefkasten sein. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Wahlberechtigten die offizielle Information über die bevorstehende Wahl.

© Hellweg Radio

Bei der Kommunalwahl darf jeder deutsche Staatsbürger und jeder Bürger eines anderen EU-Staates seine Stimmen abgeben -vorausgesetzt er hat das 16. Lebensjahr vollendet. Und man muss auch seinen Hauptwohnsitz in NRW angemeldet haben.

Auf der Benachrichtigung steht auch, wie und wo der Wähler seine Stimme abgeben kann.

Also wo sich zum Beispiel sein Wahllokal am 13.September befindet.

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