Warstein: Bescheide für die Wasser- und Abwassergebühren

In Warstein bekommt ihr in diesen Tagen wichtige Post von der Stadt und den Stadtwerken. Sie hat die Grundbesitzabgabenbescheide für das laufende Jahr verschickt.

© Archivbild HR

Warstein: Stadtwerke mussten Gebühren erhöhen

In diesen Tagen solltet ihr in Warstein die Grundbesitzabgabenbescheide für dieses Jahr bekommen. Mit dabei sind auch die Abrechnungen über die Wasser- und Abwassergebühren für das vergangene Jahr. Aufgrund steigender Kosten in allen Bereichen wurden diese Gebühren etwas erhöht, sagt die Stadt. Nachdem die Gebühren zum Jahr 2023 für die Wasserversorgung erstmalig seit 2013 und für die Abwasserentsorgung erstmalig seit 2012 angehoben wurden, wurde eine zweite Anpassung zum Jahr 2024 aufgrund von weiter steigenden Kosten in allen Bereichen notwendig.

„Um die Belastungen der Bürger in Zeiten allgemeiner Kostensteigerungen so gering wie möglich zu halten, haben wir bei der Berechnung der Gebühren nicht den vollen Kostendeckungsgrad angesetzt“, betont Andreas Janning, Betriebsleiter der Stadtwerke.

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Wassergebühr 1,71 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer je Kubikmeter. Die Abwassergebühr wurde auf 3,35 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser angepasst. Die Niederschlagswassergebühr hingegen wurde auf 0,68 Euro je Quadratmeter abflusswirksamer Fläche gesenkt.


Mail-Adresse für Nachfragen bei den Stadtwerken

Aufgrund der erhöhten Gebühren erwartet die Stadt viele Nachfragen zu diesen Abrechnungen bei den Stadtwerken. Deshalb bittet sie euch: Ruft die Stadtwerke Warstein nur während der Öffnungszeiten an. Sonst landet ihr beim Störungsdienst, der euch nicht weiter helfen kann. Grundsätzlich könnt ihr eure Fragen auch per Mail stellen: stadtwerke@warstein.de


Hinweis: Eichvorschriften zum Zähleraustausch

Die Stadtwerke weisen hinsichtlich der Wasserzähler darauf hin, dass die Eichvorschriften zum Zähleraustausch alle sechs Jahre sowohl für den Hauptzähler als auch für den Unterzähler/Zwischenzähler (z.B. für Regenwassernutzung, Gartenbewässerung) gelten. Das Formular für die Anzeige eines Zwischenzähleraustauschens ist auf der städtischen Notfallhomepage hinterlegt.


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