
Wer aus Richtung Belecke in die Warsteiner Innenstadt fahren möchte, muss ab sofort eine Umleitung nehmen. Die ausgeschilderte Strecke führt über Am Mühlenbruch, den Schwarzen Weg und die St.-Poler-Straße. Gleichzeitig wird die Linksabbiegespur nach Suttrop wieder für den Verkehr freigegeben. Damit bleiben die Supermärkte und Fachgeschäfte in Suttrop aus beiden Richtungen gut erreichbar. Wer dagegen aus Richtung Meschede kommt, kann die Hauptstraße in Fahrtrichtung Belecke weiterhin normal befahren. Ergänzende Hinweisschilder sollen die Orientierung erleichtern.
Schwerlastverkehr und neue Ampeln
Für Lkw und andere schwere Fahrzeuge gilt eine separate Umleitung: Der Schwerlastverkehr wird über Niederbergheim und Hirschberg geleitet. Zusätzlich werden an zwei Stellen Lichtsignalanlagen eingerichtet - an der Kreuzung St.-Poler-Straße/Bilsteinstraße (Eichsgen) sowie im Kurvenbereich Dahlborn/St.-Poler-Straße. Die neuen Ampeln sollen den Verkehrsfluss auf den Umleitungsstrecken verbessern.
„Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungsstrecken zu beachten. Aufgrund der Bauarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen." - Jawad Kayed, Projektleiter.
Glasfaser-Ausbau startet parallel
Noch in dieser Woche beginnt die Westnetz GmbH mit weiteren Arbeiten an der Hauptstraße. Das Unternehmen verlegt auf der Westseite der Hauptstraße Glasfaserleitungen im Gehwegbereich. Die Arbeiten finden parallel zur laufenden Straßenbaumaßnahme statt.
Müllabfuhr: Andere Bereitstellungsorte beachten
Wegen der Einbahnstraßenregelung gibt es auch Änderungen bei der Abfallentsorgung. An der Hauptstraße müssen Abfallbehälter und Gelbe Säcke ab Dienstag (23. Juni) auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung von Meschede kommend bereitgestellt werden. Am Schwarzen Weg gilt: Behälter und Säcke auf der rechten Seite in Fahrtrichtung von der Belecker Landstraße beziehungsweise der Hauptstraße kommend aufstellen. Stehen Behälter direkt im Baustellenbereich, werden sie bei Bedarf von der Baufirma an einen erreichbaren Standort umgesetzt. Diese Regelung gilt für die gesamte Dauer der Bauarbeiten.