
Auch im Kreis Soest macht man sich Sorgen um Verdienstausfälle durch mögliche Quarantäne Zeiten. Festangestellte und auch Freiberufler und Selbstständige müssen sich da aber keine Sorgen machen. Wer als Festangestellter vom Gesundheitsamt als Vorsichtsmaßnahme in Quarantäne geschickt wird, der bekommt vom Arbeitgeber sein Gehalt weiter gezahlt. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, sich das Geld vom Land NRW erstatten zu lassen. Auch Freiberufler und Selbstständige können ihren Verdienstausfall erstattet bekommen, wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne anordnet. Sie müssen sich persönlich an das Gesundheitsamt wenden. Die Entschädigung berechnet sich aus den Jahreseinnahmen des Vorjahres, die beim Finanzamt gemeldet sind. Wichtig ist, dass das für angeordnete Quarentäne gilt - nicht für eine freiwillige.