Weihnachten im Kreis Soest: Zum Gottesdienst trotz Kirchenaustritt?
Veröffentlicht: Dienstag, 19.12.2023 05:53
Auch in diesem Jahr hat sich im Kreis Soest der Trend zum Kirchenaustritt fortgesetzt. Viele ehemalige Kirchenmitglieder fragen sich jetzt, ob sie trotzdem an Heiligabend mit der Familie in die Kirche gehen dürfen. Hier gibt's Antworten.
Weihnachten im Kreis Soest: Zum Gottesdienst trotz Kirchenaustritt?
Das Jahr 2023 hat wieder ein Rekordhoch erreicht: nie hat es mehr Kirchenaustritte gegeben als in diesem Jahr. Während die Gründe von Kosten sparen, über Ärger über Skandale oder Reform-Stau reichen, stehen trotzdem viele Menschen an Weihnachten vor der Frage: Darf ich eigentlich noch in den Gottesdienst gehen, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
"Ich freue mich immer, wenn Menschen in die Kirche kommen. Auch, wenn sie z.B. nur einmal im Jahr an Weihnachten oder Ostern kommen." (Vikar Jonathan Berschauer aus Lippstadt)
Kirche im Kreis Soest bedeutet nicht nur Gottestdienst
Immer weniger Menschen im Kreis Soest gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an. Teilweise, weil sie die Überzeugungen nicht mehr teilen, aber auch um Steuern zu sparen. Dabei vergessen einige: Die Kirche bedeutet mehr als nur Gottesdienste. Die Kirchen sind in Deutschland aktuell noch einer der größten Arbeitgeber. Sie betreiben neben Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie auch zahlreiche Kindergärten, Schulen, Altenpflegeheime, Beratungsstellen und Krankenhäuser.
Taufe, Kommunion und Heirat trotz Kirchenaustritt?
Im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt werden natürlich auch immer dessen Folgen diskutiert. Viele befürchten, dass sie dann nicht mehr kirchlich heiraten dürfen oder nicht mehr mit der Familie in den Weihnachtsgottesdienst dürfen. Mit diesen Gerüchten möchte Vikar Jonathan Berschauer von der Katholischen Sankt Nikolai Gemeinde in Lippstadt aufräumen:
"Es ist ein Irrtum, dass alle Ausgetretenen automatisch keine Sakramente mehr empfangen können. Selbst Papst Benedikt XVI. hat sehr stark betont, dass die Kirchensteuerzahlung und das Recht auf Sakramentenempfang gar nicht automatisch zusammengehören."