
Der Welveraner Pastor André Aßheuer ist nicht länger im Amt. Das hatte das Erzbistum Paderborn am Wochenende bekanntgegeben. In einer Stellungnahme heißt es wörtlich:
Am 4. Juli 2022 hat Pastor André Aßheuer dem Erzbischof Hans-Josef Becker gegenüber seinen Verzicht auf seine künftige Pfarrstelle in Schloß Neuhaus erklärt und zugleich um ein Sabbatjahr gebeten. Erzbischof Becker hat den Stellenverzicht angenommen und dem Wunsch auf Gewährung eines Sabbatjahres entsprochen. Im Hintergrund stehen Vorwürfe verhaltensbezogener Art.
Das Erzbistum Paderborn hat die vorgeschriebenen kirchenrechtlichen Verfahren eingeleitet und die staatlichen Stellen umgehend in Kenntnis gesetzt. Bis zum Abschluss der Verfahren wurde Pastor Aßheuer mit sofortiger Wirkung die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Das schließt auch die sofortige Beendigung seines Amtes als Pfarradministrator der Pfarrei St. Maria Welver ein.
Weitergehende Informationen können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes seitens des Erzbistums Paderborn nicht gegeben werden. Über die daraus folgenden personellen Veränderungen wird zeitnah entschieden und dann informiert.
Hintergrund ist eine anonyme Anzeige. Das Erzbistum Paderborn nennt auf seiner Homepage mehrere externe Ansprechpartner, an die sich Missbrauchsopfer wenden können. Bei einem von ihnen soll die Anzeige eingegangen sein. Die Anzeige wurde dann an das Erzbistum und von dort an die Staatsanwaltschaft Arnsberg weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nun mit der Frage, ob sich aus den Vorwürfen in der Anzeige ein Anfangsverdacht erkennen lässt. Die meisten Vorwürfe seien strafrechtlich nicht relevant. Es gebe auch Vorwürfe mit sexuellem Bezug. Der Anzeige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein interner Prüfbericht beigelegen haben, aus dem hervorgeht, dass schonmal Vorwürfen gegen den Pastor nachgegangen worden sei. Das nimmt die Staatsanwaltschaft zum Anlass, einen Anfangsverdacht zu prüfen.
Da es sich um eine anonyme Anzeige handelt, lasse sich nicht feststellen, ob die Informationen vom Hörensagen stammen oder aus einer direkten Quelle.
Ob also überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann, muss nun geprüft werden.