
Werl streicht Grundsteuer-Entlastung nach Gerichtsurteil
Die Stadt Werl muss ihre erst im Vorjahr beschlossene Entlastung bei der Grundsteuer für Wohnimmobilien wieder rückgängig machen. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke in anderen Kommunen gekippt hat. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt Kämmerin Alexandra Kleine dem Stadtrat nun einen einheitlichen Hebesatz von 980 Punkten. Der Werler Stadtrat folgte dieser Empfehlung gestern mit einer Mehrheit. Die Änderung tritt ab dem Jahr 2026 in Kraft und bedeutet höhere Kosten sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieter in der Wallfahrtsstadt.
Finanzielle Auswirkungen für Werler Bürger
Durch die Anpassung der Grundsteuer müssen in Werl insgesamt über eine Million Euro mehr umgelegt werden. Diese Mehrbelastung trifft sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen können. Die ursprünglich geplante Entlastung für Wohngrundstücke entfällt damit komplett. Während die Grundsteuer steigt, bleibt die Gewerbesteuer in Werl stabil bei 437 Prozent. Die endgültige Entscheidung über den neuen Haushalt soll der Stadtrat im Februar treffen.
Werl bleibt trotz schwieriger Lage handlungsfähig
Trotz der angespannten finanziellen Situation versichert die Stadtverwaltung, dass Werl weiterhin handlungsfähig bleibt und auch künftig in die Zukunft investieren wird. Die Kommune muss wie viele andere Städte in Nordrhein-Westfalen den Spagat zwischen notwendigen Investitionen und der Belastung ihrer Bürger meistern. Die Grundsteuerreform hatte ursprünglich das Ziel, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Allerdings sorgen nun gerichtliche Entscheidungen dafür, dass geplante Entlastungen wieder zurückgenommen werden müssen.