
© Symbolbild: Hellweg Radio
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Symbolbild
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Schnell von A nach B kommen, ohne ins Auto steigen zu müssen. Das gefällt auch immer mehr Menschen im Kreis Soest an den sogenannten E-Scootern.
Deswegen weist die Soester Kreispolizei nochmal auf die Bedingungen zum Fahren eines E-Scooters hin. Gestern hatten die Beamten in Warstein einen jungen Mann mit E-Scooter angehalten. Der Rüthener hatte kein Versicherungskennzeichen an seinem Roller und auch keine Betriebserlaubnis dafür. Beides ist aber nötig. Außerdem dürfen die Roller nicht schneller als 20 km/h fahren. Fahren dürfen wir damit auf Radwegen oder auf der Straße, aber nicht auf dem Bürgersteig.
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