Wickede und Lippstadt suchen Schöffen

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Wickede sucht sechs Bürgerinnen und Bürger für die nächste Amtsperiode.

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die nächste Amtsperiode sucht die Gemeinde Wickede sechs Bürgerinnen und Bürger, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. In Lippstadt werden insgesamt 39 Schöffen gesucht.

Die Aufgaben von Schöffen

Schöffen üben ein wichtiges Ehrenamt aus: Sie wirken als Laienrichter in Strafprozessen mit, entscheiden mit über Schuld oder Unschuld und über das Strafmaß. Damit beteiligen sich die Schöffen an der Rechtsprechung und sorgen für Transparenz. Neben ein paar formalen Voraussetzungen sind insbesondere drei Eigenschaften gefragt:

  1. Entscheidungsfreude
  2. ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden
  3. hohe soziale Kompetenz

Bewerben in Wickede

Noch bis Ende März können sich Interessierte bei der Gemeinde Wickede melden, wenn sie sich vorstellen können, ehrenamtlich als Schöffe tätig zu sein. Das Wahlverfahren läuft dann in mehreren Schritten ab:

  1. Suche nach geeigneten und motivierten Personen durch die Gemeinde für die Vorschlagsliste
  2. Beschluss der Vorschlagsliste durch den Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr)
  3. Vorlegen der Liste beim zuständigen Amtsgericht zur Prüfung
  4. Ein Ausschuss wählt die erforderliche Anzahl der Haupt- und Ersatzschöffen aus

Anschließend werden die ausgewählten Bewerber durch die Gerichte selbst im Herbst benachrichtigt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 an die Gemeinde Wickede (Ruhr) zu senden. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage der Gemeinde Wickede heruntergeladen werden.

Bewerben in Lippstadt

Für die Stadt Lippstadt werden folgende Personen gesucht:

  • Zwei Jugendschöffen (eine weibliche und eine männliche) für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn
  • sechs Jugendschöffen (drei weibliche, drei männliche) und acht Jugendersatzschöffen (vier weibliche, vier männliche) für das Jugendschöffengericht Lippstadt
  • sechs Schöffen und zehn Ersatzschöffen für das Schöffengericht Lippstadt (als Schöffen in Strafsachen gegen Erwachsene werden)
  • sieben Schöffen für die Strafkammern am Landgericht Paderborn

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung Lippstadt melden:

Fachbereich Zentraler Service

Fachdienst Organisation

Ostwall 1, 59555 Lippstadt

Wer sich für das Amt des Jugendschöffen bei der Stadtverwaltung Lippstadt interessiert, meldet sich hier:

Fachdienst Kindertagesbetreuung

Geiststraße 47, 59555 Lippstadt

Bei der Bewerbung für das Jugendschöffenamt sollte zudem die besondere Befähigung in der Jugenderziehung bzw. Jugendarbeit begründet werden. Die Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagslisten müssen schriftlich erfolgen. Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen sind auf der Homepage der Stadt Lippstadt.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Wohnsitz in Wickede (Ruhr)/ Lippstadt
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
  • deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • deutsche Sprache ausreichend beherrschen

Folgende Personen sind von der Wahl ausgeschlossen

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener


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