Winter im Kreis Soest: Tipps für Auto, Haus und Garten

Im Kreis Soest herrschen weiter eisige Temperaturen und in vielen Orten schneit es. Hier gibt es Tipps, was ihr auf der Straße und Zuhause beachten solltet.

© Symbolbild / Hellweg Radio

Winter im Kreis Soest

Im Kreis Soest herrschen weiter eisige Temperaturen und in vielen Orten schneit es. Um gut durch den Winter zu kommen, gibt es einiges zu beachten. Hier gibt es alle Tipps für Autofahrer, Fußgänger und für Haus und Wohnung.

Tipps für Autofahrer im Kreis Soest

Die meiste Geduld brauchen bei diesem Wetter vermutlich Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreis Soest. Bevor es überhaupt auf die Straße geht, muss das Auto nämlich komplett von Schnee und Eis befreit werden. Dabei reicht es nicht, nur ein kleines Loch freizukratzen. Die Polizei sagt: Alles muss frei gemacht werden:

  • Alle Scheiben
  • Nummernschuld
  • Dach
  • Scheinwerfer und Blinker

Während des Eiskratzens lassen viele Autofahrer schonmal den Motor warmlaufen, um das Auto schneller warm und freizubekommen. Das ist allerdings verboten und kostet 80 Euro Strafe.

"Da geht's einmal um die Umweltverschmutzung als aber auch um die Belästigung der Anwohner. Die sind vermutlich nicht begeistert, wenn um fünf Uhr Morgens schon zehn Minuten ein Motor läuft." (Polizeisprecher Marco Baffa-Scinelli)

Im Winter sicher über die Straßen im Kreis Soest

Wer bei diesen eisigen Temperaturen nicht aufs Auto verzichten kann, sollte also schon etwas früher los, um das Auto fahrbereit zu machen. Auch auf der Straße sind dann Geduld und Vorsicht angesagt, besonders, wenn die Straßen noch nicht gestreut sind. Auch wer langsam fährt, kann mal ins Schleudern geraten. Dann gilt es vier Dinge zu beachten, sagt der ADAC:

  1. Fuß vom Gas
  2. Auskuppeln
  3. Vorsichtig gegenlenken
  4. Bremsen

Schnee und Glätte vorm Haus: Wer haftet bei Unfällen?

Wer ist eigentlich für den Gehweg vor der Haustür verantwortlich? Diese Frage beschäftigt vor allem Mieter im Kreis Soest im Winter immer wieder. Hier gilt: Der Hauseigentümer ist dazu verpflichtet, die Gehwege vor dem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und gegebenenfalls Streugut zu verteilen. Diese Pflicht nennt man Verkehrssicherungspflicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man selbst in dem Haus wohnt oder es vermietet. Der Hauseigentümer kann den Winterdienst aber im Mietvertrag auf einen Mieter übertragen.

Um im Winter im Haus oder in der Wohnung keine Probleme zu bekommen, gibt es auch einiges zu beachten. Zum Beispiel sollten die Fenster im Keller von älteren Gebäuden geschlossen bleiben, damit keine wichtigen Rohre und Leitungen einfrieren. Außerdem sollte die Wasserleitung zur Außenzapfstelle abgedreht werden, wenn diese nicht frostsicher ist. Vor dem Winter sollten wir zudem die Dichtungen an Fenstern und Türen kontrollieren, um zu verhindern, dass unnötig Kälte in die Räume kommt.

Schaufel und Schnee im Winter.
Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass die Gehwege frei sind.© Sunnychicka via canva.com
Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass die Gehwege frei sind.
© Sunnychicka via canva.com

Wasserwirtschaft im Kreis Soest warnt: Eisflächen nicht betreten

Wer gefrorene Flüsse oder Seen im Kreis Soest betritt, bringt sich selbst in Lebensgefahr. Deswegen warnt die Wasserwirtschaft Kreis Soest ausdrücklich davor. Zurzeit fließt in den Flüssen und Seen im Kreis Soest das Hochwasser ab. Dadurch bilden sich unter den Eisflächen Hohlräume und in diese können wir einbrechen, wenn wir auf dem Eis herumlaufen.

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