Wohngeldreform - Kommunen rechnen mit Verzögerungen

Geseke bittet um Verständnis. Systeme sind noch nicht umgestellt.


Von Januar an sind bei uns im Kreis Soest deutlich mehr Menschen berechtigt, Wohngeld zu beziehen. Der Bundesrat hatte zuletzt die Reform genehmigt. Das Wohngeld wird bei der jeweiligen Kommune beantragt. Die Stadtverwaltung in Geseke weist jetzt schonmal darauf hin, dass sich die Wartezeiten deutlich erhöhen. Gerade jetzt zum Jahreswechsel könnten viele länger auf ihren Wohngeldbescheid warten. Auch die Städte Soest und Lippstadt reagieren auf die Wohngeldreform. Sie stellen jeweils neue Mitarbeitende ein. Ob das in Geseke nötig sein wird, wollen die Verantwortlichen erst noch abwarten.


Die Stadt Geseke schreibt dazu:

Die von der Bundesregierung als Teil der Entlastungspakete auf den Weg gebrachte Wohngeldreform ist im Bundesrat genehmigt worden. Es handelt sich um die größte Wohngeldreform seit Einführung der staatlichen Leistungen 1965. Nicht nur die Höhe des Wohngeldes ändert sich zum 01. Januar 2023, auch die Anzahl der Anspruchsberechtigten erweitert sich immens. Die kommunalen Wohngeldstellen rechnen mit einer Vielzahl von Anträgen. Im Moment sind jedoch die Berechnungs- und Zahlsysteme noch nicht an die neuen Vorgaben angepasst worden, sodass Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Vielmehr ist leider zu erwarten, dass trotz aller Anstrengungen mit dem Ziel einer zügigen Bearbeitung aufgrund der zeitlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen viele Wohngeldberechtigten zum Jahreswechsel auf ihren Wohngeldbescheid warten müssen. Auch die Wohngeldstelle der Stadt Geseke kann derzeit leider deutliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zum Jahreswechsel nicht ausschließen. „Wir möchten alle Betroffenen schon jetzt um Verständnis bitten, zumal wir die äußeren Umstände wenig bis gar nicht beeinflussen können“, so Werner Knies, Leiter der Abteilung Soziale Sicherung der Stadt Geseke. „Wir beraten Sie gerne individuell und prüfen im Wege einer Probeberechnung Ihren möglichen Wohngeldanspruch ab dem

1.1.2023, sobald die Berechnungssysteme entsprechend angepasst sind.


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