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Zoll findet 50.000 Euro in Waschmittelkarton
© Zoll Bielefeld
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Zoll findet 50.000 Euro in Waschmittelkarton

Die Beamten stellten das Geld bei einer Autokontrolle auf einem Parkplatz in Lippetal sicher.

Veröffentlicht: Dienstag, 22.07.2025 16:00

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Am Donnerstag, den 10.07.2025, wurde der Reisende, der mit einem in Polen zugelassenen Auto auf der Bundesautobahn 2 unterwegs war, nach Angaben des Bielefelder Zolls auf dem Pendlerparkplatz Lippetal im Kreis Soest nahe Hamm von der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, kontrolliert. Der Fahrer gab an, aus Belgien kommend jetzt auf dem Weg nach Polen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Barmitteln von 10.000 Euro oder mehr wurde von ihm verneint. Er meldete lediglich einen Betrag von 6.000 Euro an und zeigte bereitwillig das Geld vor, welches im Ablagefach unter dem Lenkrad deponiert war.



Zusatzinformation:


Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei der Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Staat müssen Mitführende Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll sogar schriftlich anmelden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

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Kontrolle führt zu Bargeldfund

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Bei der anschließenden Kontrolle des Autos wurde im Kofferraum, neben typischen Mitbringsel wie Schokolade, belgischem Bier und Sekt, ein Waschmittelkarton aufgefunden. "Unsere Kollegen entschieden sich, den Waschmittelkarton genauer unter die Lupe zu nehmen und sollten mit ihrer Einschätzung richtig liegen. Denn beim Öffnen des Kartons kam eine Einkaufstüte zum Vorschein, in der sich 50.000 Euro befanden.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.

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Geldwäscheverdacht

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Aufgrund der widersprüchlichen Angaben des Reisenden über die Herkunft des Bargeldes wurde ein "Clearingverfahren" eingeleitet. Im Rahmen dieses Clearingverfahrens wurde der Geldbetrag von 56.000 Euro bis zur Klärung der noch offenen Fragen durch den Zoll sichergestellt. Zudem wurde gegen den Beschuldigten wegen Verletzung der Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld innerhalb der EU ein Bußgeldverfahren eröffnet und als Sicherheitsleistung ein Betrag von 14.000 Euro vom sichergestellten Gesamtbetrag erhoben. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Düsseldorf vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.

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