Zollfahndung rettet geschützte Schildkröten in Lippstadt

Zollfahndung Essen rettet geschmuggelte artgeschützte Schildkröten


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   Artenschutz tut Not - Zollfahndung Essen rettet geschmuggelte 
artgeschützte Schildkröten Essen / Paderborn / Lippstadt Bereits am 
30. September 2019 stellten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen bei 
einer 41-jährigen Italienerin in Lippstadt zwei lebende und eine 
verendete besonders geschützte maurische Landschildkröten sicher. 
Zuvor war bei der Zollfahndung Essen ein Hinweis eingegangen, dass 
die Beschuldigte maurische Landschildkröten aus Marokko nach 
Deutschland eingeschmuggelt haben soll. Bei maurischen 
Landschildkröten handelt es sich um eine besonders und streng 
ge-schützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie der 
EG-Verordnung, wobei nicht nur die ungenehmigte Einfuhr, sondern 
bereits der Besitz dieser Schildkröten verboten und strafbar ist. 
Einfuhrgenehmigungen seitens des Bundesamts für Naturschutz lagen der
Frau aus Lippstadt nicht vor. Die Tiere sind in ihrem Heimatland vom 
Aussterben bedroht. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den 
Schildkröten um Jungtiere, die nur wenige Wochen nach dem Schlupf der
Wildbahn entnommen und auf Märkten gewinnbringend veräußert werden. 
Die Pflege- und Versorgung solcher Tiere ist sehr anspruchsvoll. Die 
Tiere drohen bei unsachgemäßer Haltung einzugehen. Die Zollfahnder 
leiteten sogleich bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ein 
Strafverfahren wegen des Verdachtes des Bannbruchs in Verbindung mit 
einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Die 
Staatsanwaltschaft Paderborn erwirkte beim zu-ständigen Amtsgericht 
einen Durchsuchungsbeschluss, den die Fahnder unverzüglich umsetzten.
Die Eile war gerechtfertigt... Im Rahmen der Durchsuchung wurden im 
Wohnhaus der Beschuldigten noch zwei lebende Landschildkröten in 
unsachgemäßer Haltung - in einem Wäschekorb ohne Nahrung und Wasser -
festgestellt. Der Zustand der Tiere ist kritisch. Eine weitere, 
bereits verendete, Schildkröte wurde im Garten gefunden. Nach Angaben
des Ehemannes der Beschuldigten war ein viertes Tier bereits nach der
illegalen Einfuhr verendet und anderweitig entsorgt worden. Die zwei 
überlebenden Landschildkröten wurden in einem Artenschutzzentrum 
unter-gebracht, wo sie fachmännisch betreut und versorgt werden. Die 
Tiere werden jetzt schnellstmöglich über das Bundesamt für 
Naturschutz an einen Zoologischen Garten vermittelt. "Leider tragen 
auch Touristen durch ihr Handeln - wissentlich oder unwissentlich - 
dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten blüht und 
leisten damit dem Artensterben von Tieren und Pflanzen Vorschub", 
sagt Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen. 
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag
der Staatsan-waltschaft Paderborn.

   Zusatzinfo: Weltweit sind inzwischen etwa 5.600 Tier- und 30.000 
Pflanzenarten im Bestand ge-fährdet oder akut vom Aussterben bedroht.
Auch Teile und Erzeugnisse aus geschütz-ten Tier- und Pflanzenarten 
unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Eine legale Ein- 
und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen 
Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich.
Der grenzüberschreitende, illegale Handel, auch innerhalb der EU 
steht im Fokus der Zollbehörden und wird von den Zollfahndungsämtern 
im Auftrag der Staatsanwaltschaften verfolgt. Neben dem Handel ist 
auch bei "Reisemitbringseln" aus dem Urlaub Vorsicht geboten! 
Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise 
über die entspre-chenden Vorschriften auf www.zoll.de informieren.


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