
Demo vor Berufung gegen Abtreibungsverbot
Der Streit um das weitgehende Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am Klinikum Lippstadt geht weiter. Am 5. Februar verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über die Berufung von Prof. Joachim Volz. Parallel ist eine große Demonstration geplant.
Veröffentlicht: Donnerstag, 29.01.2026 09:59
Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt am 5. Februar
Der Streit um das weitgehende Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am Christlichen Klinikum Lippstadt geht in die nächste Runde. Am Donnerstag, den 5. Februar 2026, verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über die Berufung des Gynäkologen Prof. Joachim Volz. Parallel dazu ist eine Demonstration auf dem Hammer Marktplatz geplant. Bereits beim ersten Gerichtstermin im August 2025 hatten mehr als 2.000 Menschen protestiert - wir waren für euch mit dabei.
Berufung nach Niederlage vor dem Arbeitsgericht
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm aus dem August. Damals hatten die Richter die Klage von Prof. Volz abgewiesen und das Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers als arbeitsrechtlich zulässig eingestuft. Nach Ansicht des Gerichts durfte der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts festlegen, dass Schwangerschaftsabbrüche nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn das Leben der Schwangeren akut in Gefahr ist.
Prof. Volz zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht und kritisierte die aus seiner Sicht knappe Begründung. Er kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen - genau darüber wird nun in zweiter Instanz entschieden.
Hintergrund: Fusion und neue Regeln im Klinikum
Seit der Fusion des Evangelischen Krankenhauses und des Dreifaltigkeits-Hospitals zum Christlichen Klinikum Lippstadt im Februar 2025 gelten neue interne Vorgaben. Schwangerschaftsabbrüche sind seitdem nur noch in sehr engen medizinischen Ausnahmefällen erlaubt. Zuvor waren die Eingriffe am damaligen Evangelischen Krankenhaus unter strengen Voraussetzungen möglich.
Gegen diese Regelung hatte Prof. Volz geklagt. Bundesweit erhielt er viel Unterstützung: Fast 300.000 Menschen unterschrieben eine Online-Petition, die sich für die Durchführung medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche einsetzt.
Demonstration parallel zur Verhandlung geplant
Begleitend zur Berufungsverhandlung ist am 5. Februar 2026 ab 10 Uhr eine Demonstration auf dem Hammer Marktplatz angekündigt. Von dort aus soll sich ein Demonstrationszug in Richtung Landesarbeitsgericht bewegen. Die Veranstalter rechnen erneut mit einer hohen Beteiligung.
Erwartet werden unter anderem die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang sowie die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen, die sich bundesweit für das Recht auf Information über Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt hatte. Die Demonstration soll friedlich verlaufen und auf die gesellschaftliche und medizinische Dimension des Abtreibungsverbots aufmerksam machen.
Mögliche Signalwirkung über die Region hinaus
Der Fall aus Lippstadt wird nicht nur bei uns im Kreis Soest, sondern auch bundesweit aufmerksam verfolgt. Der Ausgang des Berufungsverfahrens könnte Auswirkungen auf ähnliche Konflikte zwischen medizinischem Personal und kirchlichen Klinikträgern haben.