
Staatsanwaltschaft beendet Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat ihre Ermittlungen zum Tod des Zugführers im Zusammenhang mit der Entgleisung der Sperrfahrt vom 10. September 2023 bei Geseke eingestellt. Nach Angaben der Behörde gab es auch nach umfangreichen Ermittlungen keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter.
Bericht der Eisenbahnunfalluntersuchung ausgewertet
In die Entscheidung ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen (BEU) eingeflossen. Demnach habe sich ebenfalls daraus kein Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter ergeben. Im Gegenteil: Der Zugführer selbst hatte laut BEU-Abschlussbericht mehrere Fehler gemacht. Unter anderem hingen zu viele Waggons hintereinander und er hatte zum Beispiel auch die Bremsprobe ausgelassen. So konnte der Zug unkontrolliert anrollen und bis zur Entgleisung beschleunigen.
Verhalten des Zugführers war unfallursächlich
Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhalten des getöteten Triebfahrzeugführers unmittelbar unfallursächlich war. Bedeutet: Er selbst habe das tragische Unglück ausgelöst und niemand sonst.