
Geflügelpest bei Hamm
In einem Putenmastbetrieb in Hamm ist der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt worden. Das hat jetzt auch direkte Auswirkungen auf den Kreis Soest.
Überwachungszone reicht bis in den Kreis Soest
Der Verdacht war am Freitag (26.12.2025) amtlich festgestellt und am Samstag bestätigt worden. Rund um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt des Kreises Unna eine Schutz- und eine Überwachungszone ein. Teile des Kreises Soest liegen damit in der sogenannten Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Die entsprechenden Regelungen werden heute per Amtsblatt erlassen.
Stallpflicht für Geflügel
Für alle Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone gilt ab sofort Stallpflicht. Hühner, Puten und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen im Stall bleiben. Außerdem müssen Geflügelhalter dem Veterinäramt umgehend melden, wie viele Tiere sie halten und wofür sie genutzt werden.
Strenge Hygiene und Transportverbot
Zusätzlich gelten strenge Hygienevorschriften. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen sofort gemeldet und die Tiere untersucht werden. Auch ein umfassendes Transportverbot ist in Kraft: Tiere, Eier, Geflügelfleisch sowie andere Erzeugnisse dürfen weder in noch aus einem Bestand gebracht werden.
Appell an Geflügelhalter und Bürger
Das Veterinäramt ruft auch Geflügelhalter außerhalb der Zonen zur Vorsicht auf. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist tödlich. Für Menschen gilt das Virus nach aktuellem Stand jedoch nicht als gefährlich. Bürgerinnen und Bürger sollen tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen und Funde melden.
"Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten den zuständigen Ordnungsämtern gemeldet werden", so Dr. Kirschner vom Veterinäramt.