
Berufungsverhandlung in Hamm terminiert
Der Streit zwischen Chefarzt Joachim Volz und dem katholischen Klinikum Lippstadt geht in die nächste juristische Runde. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat für den 5. Februar eine mündliche Berufungsverhandlung angesetzt. Der Gynäkologe hatte bereits kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil im August angekündigt, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm vorzugehen. Die erste Instanz hatte das Abtreibungsverbot des katholischen Krankenhausträgers als arbeitsrechtlich zulässig eingestuft. Das Gericht sah den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts berechtigt, dem Mediziner entsprechende Vorgaben zu machen.
Hintergrund des Konflikts
Der Konflikt entstand nach der Fusion des Evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Träger. Seit Februar 2025 ist es Joachim Volz untersagt, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen - sowohl im Klinikum als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis. Zuvor hatte der Gynäkologe in seiner langjährigen Tätigkeit am evangelischen Krankenhaus in Einzelfällen medizinisch indizierte Abbrüche durchgeführt. Das neue Verbot gilt auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik sind Abbrüche nur noch als Ausnahme erlaubt, wenn "Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind". Der Chefarzt sieht durch diese Regelung das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und geltendes Recht missachtet.
Deutschlandweite Aufmerksamkeit für Lippstadt
Der Fall hat weit über die Stadtgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt. Am Tag der ersten Gerichtsverhandlung gingen rund 2.000 Menschen in Lippstadt gegen das Abtreibungsverbot auf die Straße. Eine vom Mediziner initiierte Petition mit dem Titel "Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!" haben mittlerweile 292.240 Menschen unterzeichnet.