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Vogelgrippe: Streit um Stallpflicht im Kreis Soest
© Hellweg Radio (ESG)
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Vogelgrippe: Streit um Stallpflicht im Kreis Soest

Die Vogelgrippe breitet sich gerade deutschlandweit aus - mit drastischen Konsequenzen für Geflügelbetriebe, Behörden und das Tierwohl. Einige Regionen setzen im Kampf gegen die Geflügelpest jetzt auf eine Stallpflicht, der Kreis Soest verzichtet bisher darauf. Hier lest ihr mehr zu den Hintergründen.

Veröffentlicht: Montag, 24.11.2025 08:52

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Emotionale Debatte um die Stallpflicht

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Deutschlandweit mussten schon mehr als eine Million Legehennen, Puten oder Enten vorsorglich getötet werden. Grund ist die Vogelgrippe beziehungsweise deren besonders gefährliche Variante: Die Geflügelpest. Das Virus breitet sich seit Wochen aus und hat inzwischen auch den Kreis Soest erreicht: Hier gab es bisher einen durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigten Fall in einer Hobbyhaltung. Außerdem sind laut Kreisveterinäramt bisher sieben Wildvögel an der Vogelgrippe verendet. Die Gefahr: Das Virus verbreitet sich aktuell vor allem durch Wild- und Wasservögel. In diesem Jahr sind vor allem Kraniche betroffen, die schwer erkranken und das Virus durch ihre Ausscheidungen verbreiten.

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Besonders Freilandhalter sind betroffen

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Als Mittel gegen die Ausbreitung des Virus setzen einige Landkreise in NRW aktuell auf eine flächendeckende Stallpflicht. Dazu gehören aktuell zum Beispiel die Kreise Kleve und Wesel. Auch im benachbarten Paderborn gilt in einigen Bereichen bereits die Stallpflicht - allerdings nicht im gesamten Kreisgebiet. Bei uns im Kreis Soest liegen Teile von Lippstadt und Geseke aktuell in einer Überwachungszone - auch hier müssen die Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere im Stall lassen. Von einer kreisweiten Stallpflicht sieht der Kreis Soest allerdings ab. Kreisveterinärin Dr. Martina Poppe begründet das gegenüber Hellweg Radio so:

„Es ist ja immer eine Abwägung – (...) wenn wir jetzt eine Stallpflicht erlassen, dann bedeutet das für die Tiere auch eine erhebliche Einschränkung. Auf der anderen Seite muss dem Seuchenschutz-Risiko Rechnung getragen werden. (…) Und wir haben vergleichsweise wenig Fälle im Wildvogelbetrieb, sodass wir von einer Stallpflicht absehen – und ich glaube, dass die aktuelle Entwicklung das bestätigt."
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Bei vielen Geflügelhaltern sorgt diese Entscheidung für Unverständnis. Laut Geflügelwirtschaftsverband NRW wünschten sich viele Betriebe eine flächendeckende Stallpflicht, um ihre Tiere vor der Vogelgrippe zu schützen. Denn gerade in Freilandbetrieben sei die Gefahr einer Ausbreitung durch den Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hoch. Aber die Forderung des Verbandes hat auch wirtschaftliche Gründe: Denn die Betriebe, die einer behördlich angeordneten Stallpflicht unterliegen, dürfen ihre Freilandeier weiter als Freilandeier verkaufen - auch wenn die Tiere vorübergehend im Stall bleiben. Die Geflügelhalter aber, die freiwillig aufstallen, müssten ihre Eier theoretisch sofort als Bodeneier deklarieren und entsprechend vermarkten. Praktisch sei das aber kaum umzusetzen, so der Geflügelwirtschaftsverband.

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Podcast „Ährensache" mit Hintergründen und aktuellen Infos zur Vogelgrippe

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Warum eine Stallpflicht gerade so emotional diskutiert wird - und welche Folgen die Ausbreitung der Vogelgrippe gerade für die Betriebe im Kreis Soest, die Behörden und die Verfügbarkeit von Freilandeiern hat - das hört ihr in der neuen Folge von unserem Landwirtschafts-Podcast „Ährensache". Hier auf unserer Website und überall da, wo es Podcasts gibt!

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